Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Online-Auktion der Kleine Zeitung GmbH & Co KG

Rücktrittsbelehrung

Anbieter AGB

Bieter AGB

Stand: Februar 2024

1. Präambel

https://auktion.kleinezeitung.at ist eine Internetplattform (nachfolgend "Auktionsplattform") der Kleinen Zeitung GmbH & Co KG, Gadollaplatz 1, 8010 Graz, (nachfolgend "Kleine Zeitung"). Auf der Auktionsplattform werden nach dem System einer Auktion von Dritten, den teilnehmenden Unternehmen (nachfolgend "Händler"), Waren und Dienstleistungen (nachfolgend "Artikel") zum Kauf angeboten (nachfolgend "Online-Auktion"). Für die Nutzung der Auktionsplattform und die Teilnahme an der Online-Auktion durch Sie (nachfolgend "Bieter") gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB">). Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichtet die Kleine Zeitung in diesen AGB auf eine geschlechterspezifische Formulierung. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts in gleicher Weise.

2. Allgemeine Bestimmungen zur Online-Auktion

2.1 Der Bieter nimmt das Angebot des Händlers durch Abgabe seines Gebots verbindlich an, er verpflichtet sich somit vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen und des Zuschlags bei Auktionsende, den jeweiligen Artikel zu den vereinbarten, in der Artikelbeschreibung und in diesen AGB angeführten Bedingungen zu erwerben. Mit dem Ende der von der Kleinen Zeitung bestimmten Laufzeit der Online-Auktion kommt zwischen dem Händler und dem Bieter mit dem höchsten Gebot ein Vertrag über den Erwerb des vom Händler in die Auktionsplattform eingebrachten Artikels zustande (nachfolgend "Höchstbieter"). Für in der Online-Auktion angebotene Fertigteilhäuser gelten hiervon abweichende Sonderregeln (siehe dazu Punkt 7.).

2.2. Die Online-Auktion wird in der Regel in Form der sogenannten offenen Auktion durchgeführt, das heißt, die Bieter sind in Kenntnis der bereits abgegebenen Gebote anderer Bieter. Die Online-Auktion kann auch in Form der sogenannten verdeckten Auktion durchgeführt werden. Dabei kennen die Bieter die bereits abgegebenen Gebote anderer Bieter nicht. Informationen zum Ablauf und den Regeln für die offene Online-Auktion finden Sie hier. Informationen zu davon abweichenden Regeln für die verdeckte Online-Auktion finden Sie hier. Im Übrigen gelten für die verdeckte Online-Auktion die gleichen Regelungen wie für die offene Online-Auktion. Die Kleine Zeitung weist die Bieter in geeigneter Weise darauf hin, falls die Online-Auktion in Form der verdeckten Auktion durchgeführt wird.

2.3. Für alle Artikel, die über die Auktionsplattform angeboten werden, gilt die auf der Auktionsplattform veröffentlichte Beschreibung des Artikels durch den Händler. Diese werden seitens der Kleinen Zeitung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit hin geprüft. Die Kleine Zeitung legt das Mindestgebot für die Artikel fest. Unsere Händler sind verpflichtet nur fabrikneue Artikel zum Kauf anzubieten oder jene Artikel zu kennzeichnen, auf die das nicht zutrifft (Antiquitäten, Ausstellungsstücke etc.). Die einzelnen Artikel können unter der im Auktionskatalog und auf der Webseite notierten Adresse des jeweiligen Händlers besichtigt werden, was den interessierten Bietern dringend empfohlen wird.

2.4. Das Vertragsverhältnis in Bezug auf den Artikel entsteht mit Zuschlag direkt zwischen dem Händler und dem Höchstbieter (für in der Online-Auktion angebotene Fertigteilhäuser gelten hiervon abweichende Sonderregeln – siehe dazu Punkt 7.). Es kommen daher keine wie auch immer gearteten Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträge über den Artikel mit der Kleinen Zeitung zustande. Die Kleine Zeitung selbst steht nicht nur in keinem Vertragsverhältnis zum Bieter, sondern gibt auch sonst keinerlei Garantien hinsichtlich der Artikel ab, etwa für Produkthaftung, Eignung für bestimmte Zwecke oder Copyright. Die Kleine Zeitung, ihre Organe, Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen trifft deshalb keine vertragliche Haftung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Bieter. Der Händler allein ist verantwortlich und haftet für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Die Haftung des Händlers gegenüber den Bietern richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen des Händlers.

2.5. Die Kleine Zeitung wirkt lediglich als Veranstalterin der Online-Auktion, stellt die Auktionsplattform zur Verfügung, legt das Mindestgebotlegt sowie die Anfangs- und Schlusszeiten der Online-Auktion fest und erteilt den Zuschlag an den Höchstbieter. Aus der Abwicklung der Online-Auktion sowie für die Nutzung der Plattform durch den Bieter haftet die Kleine Zeitung für Schäden dem Bieter gegenüber, soweit diese von ihrem Personal oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird gehaftet, wenn es sich um Personenschäden oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt. Ist der Bieter ein Verbraucher, wird auch dann für leichte Fahrlässigkeit gehaftet, wenn es sich um Schäden aus der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten zur Durchführung des Vertrags (Verschaffung der vereinbarten Leistungen) handelt. Darüber hinaus wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Besorgungsgehilfen wird stets nur unter den Voraussetzungen des § 1315 ABGB gehaftet. Für Schäden Dritter wird nicht gehaftet. Weiters ist eine Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Begleit- und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Rechtsverfolgungskosten ausgeschlossen. Bieter, die Unternehmer sind, haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr geltend zu machen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatz neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.

3. Teilnahme an der Online-Auktion

3.1. Vor der erstmaligen Abgabe eines Gebots in der Online-Auktion ist eine Registrierung des Bieters bei der Kleinen Zeitung (nachfolgend "Kleine-Zeitung-Benutzerkonto") erforderlich. Registrierungen können ausschließlich über die hierfür vorgesehene Onlinemaske auf der Auktionsplattform erfolgen. Der Bieter hat für die Registrierung verpflichtend die Anrede, seinen Vor- und Nachnamen, seine E-Mail-Adresse sowie sein Passwort anzugeben. Verfügt der Bieter bereits über ein Kleine-Zeitung-Benutzerkonto, muss er sich über dieses anmelden. Der Bieter hat weiters für die Abgabe von Geboten in der Online-Auktion seine Stamm- und Verkehrsdaten (zusätzliche Pflichtfelder sind Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land, und E-Mail-Adresse) einzugeben, sofern diese Daten nicht bereits hinterlegt sind.

3.2. Zur Registrierung und Teilnahme sind Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt. Hinweis: Sollten Sie Arbeitnehmer eines Händlers sein, der Artikel anbietet, raten wir mit diesem Rücksprache zu halten und sich zu informieren, ob ein Bieten von Mitarbeitern für dessen Artikel nach internen Richtlinien zulässig ist.

3.3. Die Registrierung und Teilnahme an der Online-Auktion sind kostenlos.

3.4. Der Bieter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Bieter hat im Falle der Kenntnis einer unautorisierten Nutzung diese der Kleinen Zeitung unverzüglich zu melden und das Passwort sofort zu ändern. Bis zur erfolgten Meldung wird dem Bieter jeder Zugriff und jede, mit seinem Kleine-Zeitung-Benutzerkonto unmittelbar in Zusammenhang stehende Handlung oder Inanspruchnahme von Leistungen zugerechnet.

3.5. Der Bieter hat jederzeit das Recht, die Löschung seines Kleine-Zeitung-Benutzerkontos per E-Mail an feedback@kleinezeitung.at zu verlangen. Überdies behält sich die Kleine Zeitung das Recht vor, dem Bieter Funktionalitäten auf der Auktionsplattform vorzuenthalten, das Kleine-Zeitung-Benutzerkonto zu schließen sowie Inhalte zu entfernen oder zu verändern, sofern gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Rechtsvorschriften, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Kleine Zeitung, diese AGB oder andere Vertragsbedingungen verstoßen wird.

4. Ablauf und Regeln der offenen Online-Auktion

4.1. Beginn und Ende des Zeitraums, in dem die jeweils aktuelle Online-Auktion stattfindet, werden auf der Website der Online-Auktion angeführt. Maßgebend ist die Zeit- und Datumsangabe gemäß der Uhr auf der Auktionsplattform. Gebote können nur innerhalb dieser Zeitspanne – dies jedoch 24 Stunden am Tag – auf der Auktionsplattform abgegeben werden. Die Kleine Zeitung behält sich vor, die Online-Auktion ohne Vorankündigung und im eigenen Ermessen zu verändern, zu erweitern/verlängern oder zu beenden.

4.2. Kleine Zeitung legt für jeden Artikel ein Mindestgebot fest. Dieses Mindestgebot ist das minimale Gebot, das gefordert wird und von den Bietern abgegeben werden kann.

4.3. Das Mindestgebot beträgt in der Regel zwischen 30 und 60 % des Ladenverkaufspreises. Bei bestimmten Artikeln wie beispielsweise Immobilien kann das Mindestgebot auch höher sein.

4.4. Will ein Bieter einen anderen Bieter, der schon ein Gebot abgegeben hat und gerade Höchstbieter ist, überbieten, so muss dieser weitere Bieter bei Artikeln, deren Ladenverkaufspreis unter EUR 300,00 liegt, ein um mindestens EUR 1,00, bei Artikeln, deren Ladenverkaufspreis unter EUR 20.000,00 liegt, ein um mindestens EUR 10,00 und bei Artikeln, deren Ladenverkaufspreis EUR 20.000,00 übersteigt, ein um mindestens EUR 100,00 („Mindestschritt“) höheres Gebot als der aktuelle Höchstbieter abgeben. Dasselbe gilt für einen Bieter, der als vormaliger Höchstbieter von einem anderen Bieter überboten wurde. Will er wieder Höchstbieter sein, so hat er ein Gebot abzugeben, das jenes Angebot, das sein eigenes überboten hat, wieder um einen Mindestschritt übersteigt. Ein Bieter kann sohin ein Gebot nie um Beträge überbieten, die nicht Vielfache dieser Mindestschritte sind (Beispiel: Für einen Artikel, dessen Ladenverkaufspreis EUR 100,00 beträgt, kann ein Bieter zB EUR 51,00, EUR 52,00 etc. bieten, nie aber Beträge wie EUR 51,01, EUR 52,50 etc.). Die Mindestschritte gelten auch für Charity-Artikel. Für einzelne Artikel (inkl. Charity-Artikel) können auch andere Mindestschritte gelten. Diese sind in der Artikelbeschreibung zu finden.

4.5. Die Online-Auktion erlaubt Stellvertretergebote. Das bedeutet, dass der Bieter ein geheimes Höchstgebot festlegen kann, welches er für einen Artikel zu zahlen bereit ist. Die Bietersoftware bietet dann stellvertretend für den Bieter für den jeweiligen Artikel mit, und zwar immer nur so viel, wie nötig ist, damit der Bieter gerade Höchstbieter für den gewählten Artikel ist (Mindestschritte gem. Punkt 4.4), und zwar so lange, bis kein anderer den Bieter mehr überbietet oder das eingegebene Höchstgebot erreicht ist. Es kann sein, dass der Bieter im Falle des Zuschlages weniger als sein geheimes Höchstgebot bezahlen muss, keinesfalls jedoch mehr. Mit Eingabe eines geheimen Höchstgebots ist der Bieter rechtlich an von der Bietersoftware abgegebene Gebote gebunden und muss den gebotenen Betrag und allfällige Steuern bezahlen, wenn er den Zuschlag erhält. Es ist Aufgabe des jeweiligen Bieters, den Status seiner eigenen Gebote und den Verlauf der Online-Auktion zu verfolgen und zu entscheiden, ob und bis zu welcher Höhe er weiterbieten möchte. Wer durch einen anderen Bieter mit einem höheren geheimen Höchstgebot überboten worden ist, muss ein neues, höheres, geheimes Höchstgebot festlegen, um für den Artikel weiterbieten zu können. Ist das geheime Höchstgebot eines neuen Bieters genau gleich hoch wie dasjenige eines Bieters, der sein Höchstgebot zeitlich davor abgegeben hat, gilt das "first come, first serve"-Prinzip; der frühere Bieter bleibt der Höchstbieter und erhält den Zuschlag, sofern er nicht mehr überboten wird.

4.6. Ist ein Artikel mehrfach vorhanden, können Gebote für mehrere gleiche Artikel gleichzeitig abgegeben werden. Die Anzahl der Artikel, für die der Bieter schließlich den Zuschlag erhält, kann dem Gebot entsprechen oder es können weniger Artikel sein, auf keinen Fall aber mehr. Das ist abhängig davon, ob vorher andere höhere oder gleich hohe Gebote gemacht wurden und für welche Anzahl.

4.7. Sollte es bezüglich der Gültigkeit von Geboten zu Streitigkeiten zwischen Bietern untereinander oder zwischen Bietern und der Kleinen Zeitung kommen, kann die Kleine Zeitung entscheiden, welcher Bieter den Zuschlag für den Artikel erhält. Alle Entscheidungen der Kleinen Zeitung sind endgültig und verbindlich.

4.8. Während und nach der Auktion erhalten die Bieter E-Mails, welche sie darüber informieren, ob sie von einem anderen Bieter überboten wurden, für einen Artikel den Zuschlag erhalten haben, sowie Bestätigungen für Gebote, die sie selbst platziert haben. Diese E-Mails dienen lediglich Informationszwecken. Der Versand oder die Unterlassung des Versandes dieser E-Mails haben keinerlei Einfluss auf den Status des jeweiligen Bietergebots oder der Gebote anderer Bieter. Nur die Belege der Gebote im Onlinesystem der Auktionsplattform zeichnen den Gebotsverlauf verbindlich auf. Nur diese stellen die verbindliche Datenbasis dar, aufgrund derer die Kleine Zeitung bestimmt, wer am Schluss den Zuschlag für einen Artikel erhält.

4.9. Der verbindliche Vertragsabschluss zwischen dem jeweiligen Händler und dem Höchstbieter erfolgt durch den automatischen Zuschlag am Ende der Online-Auktion. Am Schluss jeder Online-Auktion ermittelt die Kleine Zeitung im Namen des Händlers den Höchstbieter für jeden Artikel, kontaktiert den Höchstbieter per E-Mail und/oder Telefon, informiert ihn über den Zuschlag und fordert ihn auf, den Artikel zu bezahlen. Für in der Online-Auktion angebotene Sonderartikel wie Fertigteilhäuser, Wohnungen und Yachten gelten hiervon abweichende Sonderregeln (siehe dazu Punkt 7.).

5. Sonderregeln für die verdeckte Online-Auktion (die Bieter kennen die bisher abgegebenen Gebote nicht)

5.1. Die Zeiten, während der die verdeckte Online-Auktion durchgeführt wird, werden gesondert bekannt gegeben. Maßgebend ist auch hier die Datums- und Zeitangabe gemäß der Uhr auf der Auktionsplattform.

5.2. Im Rahmen der verdeckten Online-Auktion werden entweder ein einzelner Artikel oder mehrere Artikel eines Händlers zum Kauf durch Ersteigerung angeboten. Diese Artikel können nicht Gegenstand einer anderen auf der Auktionsplattform stattfindenden Online-Auktion sein. Insbesondere können diese Artikel nicht im Rahmen der offenen Online-Auktion erworben werden.

5.3. Den Bietern wird der Ladenverkaufspreis des jeweiligen Artikels bekannt gegeben. Dies dient der Information der Bieter über den Wert des Artikels bei Kauf im Geschäft.

5.4. Der Minimum-Gebotsschritt beträgt für jeden Artikel EUR 1,00. Es gibt keinen Maximum-Gebotsschritt.

5.5. Nach Abgabe seines Gebots wird der Bieter per E-Mail informiert, wie viele Gebote für den Artikel bereits abgegeben wurden. Der Bieter hat jederzeit die Möglichkeit, sein Gebot zu erhöhen. Der Bieter wird auch informiert, falls es sich bei seinem Gebot um das bisherige Höchstgebot handelt. Darüber hinaus erfolgt keine Information des Bieters über den genauen Bietverlauf. Insbesondere erhält der Bieter keine Information über die Höhe der abgegebenen Gebote anderer Bieter bzw. des jeweils aktuellen Höchstgebotes.

5.6. Stellvertretergebote bzw. geheime Höchstgebote (siehe Punkt 4.5. der Regelungen für die offene Online-Auktion) sind bei der verdeckten Online-Auktion nicht erlaubt. Will der Bieter daher sein Angebot erhöhen, so muss er stets selbst manuell ein neues Gebot abgeben.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Nach Erteilung des Zuschlags ist der Höchstbieter zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer) innerhalb von maximal 3 Tagen nach Benachrichtigung durch die Kleine Zeitung verpflichtet. Trifft die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nicht ein, ist der Händler berechtigt aber nicht verpflichtet, vom Vertrag, der durch den Zuschlag mit dem Bieter zustande gekommen ist, zurückzutreten. Der Artikel wird in Folge zum Direktkauf gem. Punkt 8 angeboten. Für in der Online-Auktion angebotene Fertigteilhäuser gelten hiervon abweichende Sonderregeln (siehe dazu Punkt 7.).

6.2. Der Kaufpreis ist an die Kleine Zeitung zu zahlen, welche berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die Zahlung im Namen und auf Rechnung des betreffenden Händlers entgegenzunehmen. In gewissen, gesondert ausgewiesenen Fällen (z. B. bei Fertigteilhäusern) zahlt der Höchstbieter den Kaufpreis direkt an den Händler, der den Artikel auf der Auktionsplattform zum Verkauf angeboten hat. Die Zahlung an die Kleine Zeitung kann entweder online durch Sofortüberweisung, mittels Paypal, per Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners Club) oder durch Barzahlung oder Zahlung mittels Bankomatkarte in den auf der Auktionsplattform angeführten Büros der Kleinen Zeitung erfolgen. Ab einem Kaufpreis von EUR 10.000,00 ist keine Barzahlung möglich. Die Begleichung des Kaufpreises durch die Einlösung von Gutscheinen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6.3. Nach Erhalt des Kaufpreises stellt die Kleine Zeitung dem Höchstbieter eine Bestätigung über den Erhalt des Zuschlages sowie der erfolgten Bezahlung aus, mit der er den Artikel bei dem Händler auslösen kann (die „“Zuschlags- und Zahlungsbestätigung“ oder kurz „Bestätigung“). Diese Zuschlags- und Zahlungsbestätigung stellt daher lediglich einen Zahlungsnachweis sowie eine Bestätigung des erteilten Zuschlages dar. Unter Vorlage der Bestätigung ist der Artikel innerhalb der vom Händler festgelegten Abholfrist beim Händler abzuholen (außer es wurde zwischen dem Höchstbieter und dem Händler einvernehmlich eine andere Vereinbarung (zB Lieferung) vereinbart). Auf die Rechtsfolgen eines allfälligen Verzugs des Höchstbieters bei Abholung bzw. bei der Konsumation des Artikels (wie Zahlung des Kaufpreises trotz Nichtannahme des Artikels, Ersatz von Aufwendungen des Händlers bei Annahmeverzug des Höchstbieters) wird hingewiesen. Der Händler (ausgenommen nicht gewerbliche Anbieter von Charity-Artikeln) stellt dem Höchstbieter bei Abholung des Artikels eine Rechnung über den Kaufpreis (abzüglich eines allenfalls eingeräumten Rabatts gemäß Punkt 6.6.) aus. Für in der Online-Auktion angebotene Fertigteilhäuser gelten hiervon abweichende Regelungen (siehe dazu Punkt 7.).

6.4. Kommt der Höchstbieter seiner vertraglichen Zahlungspflicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist nicht nach, und erfolgt kein Rücktritt vom Vertrag durch den Händler, hat der Höchstbieter zusätzlich zum fälligen Gesamtverkaufspreis die aus dem verschuldetem Zahlungsverzug entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu bezahlen.

6.5. Es liegt in der Verantwortung von Händler und Höchstbieter für allfällige Lizenzen, Anmeldungen oder Gebühren sowie für die Abrechnung aller fälligen Steuern und Abgaben in Zusammenhang mit dem Artikel Sorge zu tragen. Bei Erhalt der Zuschlags- und Zahlungsbestätigung wird der Händler allenfalls weitere fällige Steuern und Abgaben dem Höchstbieter direkt separat in Rechnung stellen.

6.6. Die Kleine Zeitung kann bestimmten Gruppen von Bietern (z. B. Personen mit einer aufrechten Mitgliedschaft im Vorteilsclub der „Kleinen Zeitung“) Vergünstigungen einräumen, z. B. in Form eines Rabatts auf den Kaufpreis. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesagt wurde, kann ein derartiger Rabatt nur einmal pro Online-Auktion und Bieter und nur für einen bei dieser Online-Auktion ersteigerten Artikel eingelöst werden. Die Einlösung des Rabatts erfolgt durch Eingabe des von der Kleinen Zeitung zur Verfügung gestellten Rabatt-Codes in dem dafür auf der Auktionsplattform vorgesehenen Eingabefeld. Die Weitergabe von Rabatt-Codes an Dritte (z. B. andere Bieter) ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandeln oder einem sonstigen Missbrauch in Zusammenhang mit der Einlösung von Rabatten gilt die Rabattzusage als widerrufen. Darüber hinaus kann der Bieter ohne weitere Benachrichtigung von der Auktion disqualifiziert werden. Artikel, für die der Bieter den Zuschlag vor Disqualifikation erhalten hat, werden zum Direktkauf gem. Punkt 8 angeboten. Ferner behält sich die Kleine Zeitung vor, den Bieter von weiteren Online-Auktionen oder Rabattaktionen auszuschließen. Tritt der Höchstbieter rechtmäßig von einem Kauf zurück, bei dem er einen Rabatt eingelöst hat, so wird ihm der Rabattbetrag nicht erstattet. Der Rabatt kann auch nicht bei einer späteren Online-Auktion eingelöst werden.

7. Sonderregeln für in der Online-Auktion angebotene Sonderartikel wie Fertigteilhäuser, Wohnungen und Yachten

7.1 Mit Zuschlagserteilung durch die Kleine Zeitung räumt der Händler dem Höchstbieter das Recht ein, den bei der Beschreibung des Artikels einsehbaren Kauf- bzw. Werkvertrag mit dem Händler abzuschließen (nachfolgend das "Kaufrecht"). Bei Fertigteilhäusern ist zwischen dem Händler und dem Höchstbieter einvernehmlich der Baubeginn zu vereinbaren, der innerhalb von 12 Monaten ab dem Zuschlag liegen sollte. Vom Höchstbieter sind allfällige weitere, in der Beschreibung des Artikels angeführten Voraussetzungen zu beachten, wie z. B. die Beibringung von Sicherheiten oder Finanzierungszusagen. Seitens des Händlers kann das Recht zur Ausübung des Kaufrechts befristet werden. Das Vertragsverhältnis kommt erst mit Unterzeichnung des Kauf- bzw. Werkvertrages direkt zwischen dem Händler und dem Höchstbieter zustande.

7.2. Übt der Höchstbieter sein Kaufrecht nicht fristgerecht aus, so erlischt das Recht des Höchstbieter auf Abschluss des Vertrages. Die Kleine Zeitung ist in diesem Fall berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zuschlag durch Mitteilung an den Bieter mit dem nächsthöheren Gebot zu erteilen, wodurch diesem Bieter durch den Händler wiederum ein innerhalb derselben Frist ab Zuschlag ausübbares Recht auf Abschluss des Kauf- bzw. Werkvertrages eingeräumt wird. Kommt auch zwischen diesem Bieter und dem Händler im vorangeführten Sinne kein Kaufvertrag zustande, so kann das vorangeführte Prozedere – auch mehrmals – wiederholt werden.

7.3. Nach Abschluss des Kauf- bzw. Werkvertrages ist der Höchstbieter zur Zahlung des Kaufpreises gemäß den Zahlungsbedingungen des Kauf- bzw. Werkvertrages direkt an den Händler verpflichtet.

7.4. Ein Direktkauf von Artikeln im Sinne des Punktes 8. ist für Sonderartikel nicht möglich.

7.5. Sofern in diesem Punkt 7. keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB auch für die in der Online-Auktion angebotenen Sonderartikel.

8. Direktkauf von Artikeln

8.1. In zwei Fällen können Artikel der Online-Auktion auf andere Art als durch Bieten erworben werden:

  1. Artikel, für die bis zum Ende der Laufzeit der Online-Auktion keine Gebote abgegeben wurden, schlägt die Kleine Zeitung Bietern, die diese oder ähnliche Artikel auf ihrer Beobachtungsliste gespeichert haben, und solchen, die für ähnliche Artikel geboten haben, mittels gesonderter Ankündigung nach Auktionsende befristet zum Kaufpreis in Höhe des Mindestgebots zum Kauf vor.
  2. Artikel, für die zwar ein Zuschlag an einen Höchstbieter erfolgt ist, die aber wieder frei wurden, da Höchstbieter oder Händler vom Vertrag zurückgetreten sind schlägt die Kleine Zeitung Bietern, die für diese Artikel geboten, den Zuschlag aber nicht erhalten haben, sowie solchen, die den Artikel auf der Beobachtungsliste gespeichert haben, mittels gesonderter Ankündigung nach Auktionsende befristet zum Kaufpreis in Höhe des zweithöchsten für diesen Artikel abgegebenen Gebots zum Kauf vor. Für den Fall, dass es kein zweites Gebot gegeben hat, legt die Kleine Zeitung den Kaufpreis nach eigenem Ermessen fest.
(Beide Varianten werden nachfolgend als "Direktkauf" bezeichnet).

8.2. Beginn und Ende des Zeitraums, in dem der jeweils aktuelle Direktkauf stattfindet, werden dem Bieter per E-Mail mitgeteilt. Maßgebend ist die Datums- und Zeitangabe gemäß der Uhr auf der Auktionsplattform. Kaufangebote können nur innerhalb dieser Zeit über die Auktionsplattform abgegeben werden. Für den Direktkauf gilt das "first come, first serve"-Prinzip. Der Bieter sieht auf der Auktionsplattform, falls die Möglichkeit zum Direktkauf abgelaufen oder der Artikel nicht mehr verfügbar ist.

8.3. Die Kleine Zeitung behält sich das Recht vor, Artikel auch anderen als den in 8.1. a) und b) genannten Bietern zum Direktkauf anzubieten. Der Bieter kann sich jederzeit kostenlos von der Information über die Möglichkeit zum Direktkauf abmelden, z. B. per E-Mail oder durch Inanspruchnahme eigener von der Kleinen Zeitung angebotener Abmeldemöglichkeiten.

8.4. Das E-Mail mit der Verständigung über die Möglichkeit zum Direktkauf enthält einen Link, der zu einer Bestellmaske mit den näheren Angaben zum Artikel (z. B. Ausstattung, Menge, Fixpreis, Angebotsfrist, etc.) sowie den Verkaufs- und Zahlungsbedingungen (inkl. Zahlungsziel) führt.

8.5. Der Bieter hat nun die Möglichkeit, durch Anklicken einer entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Kaufangebot für den jeweiligen Artikel zum festgelegten Fixpreis abzugeben. Durch Abgabe des verbindlichen Kaufangebots verpflichtet sich der Bieter, den jeweiligen Artikel zu den vereinbarten Kaufbedingungen zu erwerben.

8.6. Der Direktkauf kommt durch automatisierte Bestätigung der Kleinen Zeitung gegenüber dem Bieter im Namen und für Rechnung des Händlers zustande. Die Kleine Zeitung fordert den Bieter per E-Mail zur Kaufpreiszahlung innerhalb des Zahlungsziels laut Kaufbedingungen auf.

8.7. Der Bieter ist zur vollständigen Zahlung innerhalb des Zahlungsziels laut Kaufbedingungen nach Benachrichtigung durch die Kleine Zeitung verpflichtet. Kann ein Bieter nicht kontaktiert werden oder trifft die Zahlung nicht innerhalb des Zahlungsziels laut Kaufbedingungen ein, kann der Bieter ohne weitere Benachrichtigung vom Direktkauf ausgeschlossen werden (Rücktritt vom Vertrag durch den Händler und Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens).

8.8. Sofern in diesem Punkt 8. keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß auch für den Direktkauf von Artikeln. Dies gilt insbesondere für die Bestimmung in diesen AGB, wonach das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Händler und dem Bieter entsteht und daher keine wie auch immer gearteten Kauf- oder Dienstleistungsverträge zwischen dem Bieter und der Kleinen Zeitung zustande kommen. Insbesondere auch die Ausführungen zum Rücktrittsrecht gem. Punkt 9 gelten sinngemäß.

9. Rücktrittsrecht für Verbraucher und Rücktrittsfolgen

Wenn der Bieter Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, kann er vom Vertrag, der durch Zuschlag bzw. über Direktverkauf mit dem Händler zustande gekommen ist, binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt, wenn der Artikel, eine Ware ist, ab dem Tag an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Ist der Artikel, den der Bietererworben hat, eine Dienstleistung bzw. ein Gutschein für eine konkret bezeichnete Dienstleistung oder handelt es sich um digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beginnt die Frist ab dem Tag des Vertragsabschlusses, somit des Zuschlags. Ist der Artikel, den der Bieter erworben hat, ein Gutschein, insbesondere ein Wertgutschein, der, bevor er eingelöst werden kann, - ähnlich einer Ware - beim Händler abzuholen ist oder von diesem zugesandt wird, beginnt die Frist ab dem Tag der Übergabe bzw. des Erhalts des Gutscheins. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Bieter den Händler mittels einer eindeutigen Erklärung darüber informieren, dass er den Vertrag nicht aufrechterhalten will. Der Name und die Kontaktdaten des Händlers sind über den im Verständigungs-E-Mail über den Zuschlag genannten Link zur Artikelbeschreibung abrufbar und in der Zuschlags- und Zahlungsbestätigung (unter „Vertragspartner“) genannt. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann z. B. per Brief oder per E-Mail an den Händler erfolgen. Der Bieter kann dafür auch das Widerrufsformular verwenden, das unter dem Link Rücktrittsformular" abgerufen werden kann. Die Verwendung des Widerrufsformulars ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.

In folgenden Fällen besteht kein Rücktrittsrecht:

  • Wenn der Artikel, den der Bieter erworben hat, in einer Dienstleistung besteht und mit der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wurde, und die Dienstleistung auch vollständig erbracht wurde, vorausgesetzt der Bieter hat dem Beginn mit der Dienstleistung innerhalb der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt und bestätigt, dass er zur Kenntnis nimmt, dass er das Rücktrittsrecht nach vollständiger Dienstleistungserbringung verliert.
  • Wenn der Artikel, den der Bieter erworben hat, in der Bereitstellung von digitalen Inhalten besteht, die nicht auf einem dauerhaften Datenträger geliefert werden und mit der Dienstleistung innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wurde, vorausgesetzt der Bieter hat dem Beginn mit der Dienstleistung innerhalb der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt und bestätigt, dass er zur Kenntnis nimmt, dass er das Rücktrittsrecht durch den vorzeitigen Beginn mit der Vertragserfüllung verliert.
  • Bei Artikeln, die in einer Ware bestehen, die schnell verderben kann oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
  • Wenn der Artikel in einer Zeitung, Zeitschrift oder Illustrierten besteht, es sei denn es handelt sich um ein Abonnement über die Lieferung einer solchen Publikation.
  • Bei Artikeln, die in einer Ware bestehen, die versiegelt geliefert oder ausgehändigt wird und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet ist, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung oder Aushändigung entfernt wird.
  • Wenn der Artikel in einer Ton- oder Videoaufnahme oder Computersoftware besteht, die in einer versiegelten Packung geliefert oder ausgehändigt wird, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung/Aushändigung entfernt wurde.
  • Wenn der Artikel in einer Dienstleistung in den Bereichen Beherbergung, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen oder Lieferung von Speisen und Getränken besteht oder es sich um eine Dienstleistung handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung erbracht wird, sofern für die Vertragserfüllung durch den Händler ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Darunter sind z.B. zu verstehen: Hotelunterbringung in einem schon bestimmten Zeitraum oder Vermietung eines Kraftfahrzeuges an einem bestimmten Wochenende, Eintrittskarten für Konzerte.
  • Wenn der Artikel in einer Ware besteht, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wird oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, nach erfolgter Spezifikation gegenüber dem Händler.
  • Wenn der Artikel in einer Ware besteht, die nach ihrer Lieferung oder Übernahme auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde.
Folgen des Rücktritts:
Wenn der Bieter vom Vertrag zurücktritt, gilt folgendes:
  • Pflichten des Händlers
    Der Händler hat alle Zahlungen, die er vom Höchstbieter erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag beim Händler eingegangen ist. Im Falle dessen, dass die Ware vom Händler an den Bieter versendet wurde, umfasst diese Rückzahlungspflicht auch allfällige vom Bieter gezahlten Lieferkosten (mit Ausnahme solcher zusätzlichen Lieferkosten, die sich daraus ergeben haben, dass der Bieter eine andere Art der Lieferung als die vom Händler angebotenen günstigen Standardlieferung gewählt hat). Für diese Rückzahlung hat der Händler dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Bieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde mit dem Bieter ausdrücklich anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Bieter wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Händler kann jedoch die Rückzahlung verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder vom Bieter ein Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht wurde.
  • Pflichten des Bieters
    Betraf der Vertrag, von dem der Bieter zurückgetreten ist, eine Ware, so ist diese Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Bieter den Händler über den Rücktritt unterrichtet hat, an den Händler zurückzusenden oder zurückzugeben. Wird die Ware zurückgesandt, so ist die Frist gewahrt, wenn sie am letzten Tag innerhalb der Frist abgesandt wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung sind vom Bieter selbst zu tragen. Für einen etwaigen Wertverlust hat der Bieter nur dann aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umfang zurückzuführen ist. Betraf der Vertrag, von dem der Bieter zurückgetreten ist, einen (Wert)Gutschein, der – ähnlich einer Ware - zunächst beim Händler abzuholen ist bzw. vom Händler zuzusenden ist, bevor er eingelöst werden kann, so gilt das oben zur Rückgabe der Waren ausgeführte, auch für den Gutschein. Betraf der Vertrag, von dem der Bieter zurückgetreten ist, eine Dienstleistung und hat der Bieter verlangt, dass mit der Dienstleistung während der Rücktrittsfrist begonnen werden soll und wurde die Dienstleistung vom betreffenden Händler noch nicht vollständig erbracht, so hat der Bieter dem betreffenden Händler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Betraf der Vertrag, von dem der Bieter zurückgetreten ist, die Leistung von digitalen Inhalten, so treffen ihn für die bereits erbrachte Leistungen von digitalen Inhalten keine Zahlungspflichten.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Für die Nutzung der Webseite Webseite https://auktion.kleinezeitung.at und allen Unterseiten (nachfolgend "die Webseite") ist kein Entgelt zu entrichten. Die Kleine Zeitung leistet daher weder Gewähr für die störungsfreie Nutzung der Webseite noch für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen; insbesondere nicht für allfällige Ausfallzeiten oder Störungen der Qualität des Zuganges zur Webseite durch Wartung, Einführung von Updates oder neuen Technologien sowie Zeiten, in denen die Webseite auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Kleinen Zeitung liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Viren und sonstiger Malware, etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Die Kleine Zeitung ist nicht für die Kosten des Bieters für die Anschaffung oder Installation notweniger Hard- und Softwarekomponenten verantwortlich. Auch ist die Kleine Zeitung nicht für die Qualität und die Kosten der Verbindung des Endgerätes (Tablet, Smartphone, etc.) des Bieters zum Internet verantwortlich. Dies betrifft insbesondere auch eventuelle Roaminggebühren bei Internetverbindungen im Ausland.

10.2. Die Kleine Zeitung trägt insbesondere keinerlei Verantwortung für Gebote, welche fehlgeleitet werden, verloren gehen, unvollständig sind oder die durch Computerübertragung nicht vollständig eingehen. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung der Auktionsplattform und ihrer Funktionen. Die Kleine Zeitung behält sich zudem das Recht vor, ihre Leistungen jederzeit einzuschränken, auszuweiten oder zu beenden.

10.3. Es ist untersagt, irgendwelche Methoden, Geräte oder Softwarekomponenten einzusetzen, welche die Funktionsweise der Auktionsplattform beeinträchtigen können. Die Kleine Zeitung behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandeln die betreffende Person ohne Angabe von Gründen im eigenen Ermessen von der weiteren Teilnahme auszuschließen und sie für alle daraus entstehenden Schäden haftbar zu machen.

10.4. Sämtliche auf der Webseite und allen Unterseiten (nachfolgend "die Webseite") dieser Webseite publizierten Inhalte sind Eigentum der Kleinen Zeitung bzw. der Händler. Jegliche andere Nutzung der Webseite als zur Teilnahme an der Online-Auktion, eingeschlossen die Reproduktion, Veränderung, Verteilung oder Übertragung, ist untersagt.

10.5. Der gesamte Inhalt der Webseite ist urheberrechtlich geschützt und darf nur für persönliche Zwecke nicht-gewerblicher Natur genutzt werden. Insbesondere ist das Kopieren, Verwerten, Vertreiben und Veröffentlichen der auf der Website publizierten Informationen für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke sowie die Einspeisung von Informationen auf Online-Diensten untersagt.

10.6. Die Verwendung der Informationen auf der Webseite erfolgt auf Risiko der Benutzer. Die Kleine Zeitung erbringt in keinem Fall Beratungsdienstleistungen. Die Kleine Zeitung ist berechtigt, ihre Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen. Werbeflächen, Links und Äußerungen Dritter, z.B. in allfälligen Diskussionsforen oder Gästebüchern, sind nicht der Kleinen Zeitung zuzuordnen. Die Einrichtung von Verlinkungen der Webseite auf andere Webseiten, die widerrechtliche Informationen beinhalten, ist ausdrücklich untersagt.

10.7. Der Bieter nimmt zur Kenntnis, dass Kleine Zeitung aufgrund gesetzlicher Regelungen berechtigt und verpflichtet sein kann, die von ihm angegebenen Daten an staatliche Stellen wie Polizei, Gerichte oder Behörden im Falle der Durchführung von Ermittlungen in Bezug auf den Bieter oder vom Bieter bereitgestellte Inhalte vornehmen herauszugeben. Ein Recht und eine Pflicht zur Herausgabe von Daten an sonstige Dritte kann sich auch auf § 13 Abs 3 ECG gründen, wonach Kleine Zeitung zur Herausgabe von Daten eines Users an einen Dritte dann verpflichtet ist, sofern dieser Dritte ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität eines Bieters und eines bestimmten rechtswidrigen Sachverhalts sowie überdies glaubhaft macht, dass die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bildet.

10.8. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, die österreichischen Gesetze, Regeln und diese AGB während der Teilnahme an der Online-Auktion und bei der Benutzung der Webseite einzuhalten. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, so kann die Kleine Zeitung einen Bieter ohne Vorankündigung von der Online-Auktion ausschließen.

10.9. Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Bieter gilt: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB (einschließlich dieser Regelung) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der übrigen Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der unwirksamen Teile tritt eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige unvorhergesehene Lücken dieser AGB.

10.10. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern als Bieter gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates der Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden. Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Bieter gilt: Für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser AGB entstehenden Streitigkeiten, wie auch des Zustandekommens und der Beendigung des Vertrages, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.

10.11. Bezüglich der Verarbeitung der Daten der Bieter wird auf die gesonderten Datenschutzinformationen der Auktionsplattform hingewiesen.