Wer sich für einen Beruf entscheidet, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht, investiert in eine sichere berufliche Zukunft mit Sinn und Verantwortung.
Demografischer Wandel schafft neue Karrierechancen
Die demografische Entwicklung in Österreich und vielen anderen westlichen Ländern zeigt einen klaren Trend: Unsere Gesellschaft wird immer älter. Prognosen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2035 rund 47 % der österreichischen Bevölkerung der älteren Generation angehören werden. Bis 2050 wird der Anteil der über 80-Jährigen weiter deutlich steigen.
Gleichzeitig verändert die zunehmende Digitalisierung unseren Alltag. Smartphones, E-Mails, soziale Medien und die permanente Erreichbarkeit beschleunigen unser Leben und wirken sich zunehmend auf unsere körperliche und mentale Gesundheit aus. Der Bedarf an professioneller Betreuung, medizinischer Versorgung und menschlicher Begleitung wächst daher kontinuierlich.
Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe gewinnen an Bedeutung
Diese Entwicklung macht eines deutlich: Berufe im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich zählen zu den wichtigsten Zukunftsberufen. Qualifizierte Fachkräfte werden heute mehr denn je gesucht und bieten hervorragende Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Wer sich für einen Beruf entscheidet, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht, investiert in eine sichere berufliche Zukunft mit Sinn und Verantwortung.
Schwerpunkt Ordinationsassistenz (MABG §9)
Die Ordinationsassistenz umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbstständigen Ambulatorien und Sanitätsbehörden nach ärztlicher Verordnung und Aufsicht.
Nach Maßgaben der ärztlichen Anordnung kann
• die Aufsicht durch einen/eine Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen oder
• der /die Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die angeordnete Tätigkeiten im Einzelfall an Angehörige der Ordinationsassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.
Der Tätigkeitsbereich der Ordinationsassistenz umfasst
• die Durchführung einfacher Assistenztätigkeiten bei ärztlichen Maßnahmen
• die Durchführung von standardisierten diagnostischen Programmen und standardisierten Blut- , Harn-, und Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren (Point of Care Testing) einschließlich der Blutentnahme aus den Kapillaren im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik;
• Blutentnahme aus der Vene, ausgenommen bei Kindern
• Betreuung von Patienten
• Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medizinprodukte und sonstiger Geräte und Behelfen sowie Abfallentsorgung.
Der Tätigkeitsbereich der Ordinationsassistenz umfasst auch die Durchführung der für den Betrieb der Ordination erforderlichen organisatorischen und administrativen Tätigkeiten.
Die Ausbildung in der Ordinationsassistenz kann gemäß § 5 Abs. 1 MABG auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu
• einem/einer niedergelassenen Arzt/Ärztin,
• einer ärztlichen Gruppenpraxis,
• einem selbständigen Ambulatorium oder
• einer Sanitätsbehörde
erfolgen.
Voraussetzungen:
ärztliches Attest über psychische und physische Gesundheit ( nicht älter als 3 Mon.), Strafregisterauszug, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, 1 Passfoto
Inhalte:
Der Gesamtumfang der Ausbildung umfasst 650 Stunden, aufgeteilt in:
- MAB- Basismodul: [Dauer: 120 UE]
Erste Hilfe und Verbandslehre
Einführung in das Gesundheitswesen
Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
Einführung in die allgemeine Hygiene
Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und
Gesundheitsförderung
Kommunikation und Teamarbeit
Medizinische Terminologie und Dokumentation
- MAB- Aufbaumodul: [Dauer: 205 UE]
Anatomie, (Patho-) Physiologie, Organsystem, Bewegungsapparat: Skelett
Grundlagen der Infektionslehre, Hygiene, Desinfektion, Sterilisation
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
Diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Kommunikation in der Ordination
Arzneimittellehre
Administration
- Praktikum: [Dauer: 325 UE]
Das Praktikum muss in 2 verschiedenen Praktikumsstellen (ärztliche Ordinationsstätte, ärztliche Gruppenpraxis, selbständiges Ambulatorium, Sanitätsbehörde, nicht bettenführende Organisationseinheit einer Krankenanstalt), jeweils zur Hälfte der Praktikumszeit, d.h. zu je 162,5 Stunden absolviert werden. Bestätigung des Kompetenzerwerbs mittels Nachweisprotokoll
Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind die Auszubildenden berechtigt, Tätigkeiten des jeweiligen medizinischen Assistenzberufs gemäß §§ 4 bis 10 nach Anordnung und unter Anleitung und Aufsicht durchzuführen.
Dauer:
650 UE
Die nächsten Termine:
Weitere Termine unter www.drumbl.at