Auktion beendet
Sie können kein Gebot mehr abgeben.
16.09.2024 bis 15.09.2025 (Kursn.: MM/24/2) Eine zeitgemäße Basisausbildung ist die zur Medizinischen Masseurin bzw. zum Medizinischen Masseur nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002)
Eine zeitgemäße Basisausbildung ist die zur Medizinischen Masseurin bzw. zum Medizinischen Masseur nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002) und der Medizinischen Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV, BGBl. II VO 250/2003). Nach der positiv abgeschlossenen Ausbildung zur/zum Medizinischen MasseurIn sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Medizinische/r MasseurIn“ zu führen und in einem Dienstverhältnis in Kliniken, Instituten für Physikalische Medizin, in Reha Zentren, Kuranstalten sowie in Hotels und bei Gewerblichen MasseurenInnen zu arbeiten. Die Ausbildung zur/zum Medizinischen MasseurIn ist Grundlage für die Weiterbildung und Aufschulung zur/zum HeilmasseurIn. Sie gilt für alle Ausbildungen im Bereich der Massagetechniken und ist somit DIE BASIS für beruflichen Erfolg.
Voraussetzung
Mindestalter 17 Jahre, gültiger Schulabschluss, ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung und ein polizeiliches Führungszeugnis ohne negative Einträge sowie die Einhaltung hygienischer Grundvorraussetzungen.
Inhalt:
Die Ausbildung zur/zum Medizinischen MasseurIn umfasst eine hochwertige theoretische Ausbildung einschließlich anspruchsvoller praktischer Übungen ohne Patientenkontakt von insgesamt 815 Stunden sowie eine praktische Ausbildung mit Patientenkontakt im Ausmaß von 875 Stunden.
Lehrinhalte theoretischer Unterricht:
Lehrinhalte praktische Übungen ohne Patientenkotakt:
Laut Gesetz sind im Rahmen der theoretischen Ausbildung auch Einzelprüfungen vorgesehen, die vor Praktikumsbeginn positiv absolviert werden müssen. Im Anschluss an die theoretische Ausbildung findet das Pflichtpraktikum mit Patientenkontakt im Ausmaß von 875 Stunden statt, das Sie bei HeilmasseurenInnen, PhysiotherapeutenInnen, Ärzten bzw. Kur- oder Krankenanstalten absolvieren.
Ein Praktikumsplatz wird für Sie gerne organisiert.
Nach dem Praktikum kommen Sie zu einer Wiederholungswoche zur Prüfungsvorbereitung zu Prüfung in die Schule. Danach erfolgt die kommissionelle Abschlussprüfung. Dann sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Medizinische/r MasseurIn“ zu führen und Sie dürfen nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes im Dienstverhältnis an Patienten oder in Hotels bei einer/einem gewerblichen MasseurIn arbeiten.
Abschluss: Kommissionelle Abschlussprüfung
Ausbildungszeiten: Montag – Freitag von 08:30- 16 Uhr
Dauer: 1690 Unterrichtseinheiten
Sie können kein Gebot mehr abgeben.