Fragen und Antworten (FAQs)

Weitere Informationen über die Angebote erhalten Sie direkt beim jeweiligen Anbieter. Die Kontaktdaten des Anbieters finden Sie immer unter der Artikelbeschreibung.
Nein, teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die die österreichischen Gesetzte, Regeln und Teilnahmebedingungen während der Teilnahme an der Online-Auktion und bei der Benutzung der Webseite einhalten.
Alle Artikel, die Sie ersteigern, sind inklusive Mehrwertsteuer. Es fallen also keine zusätzlichen Steuern an.
Ja, nachdem Ihr Online-Banking abgewickelt und bestätigt ist, erhalten Sie eine Bestätigungsanzeige auf der Webseite, die als Beleg geeignet ist und auch ausgedruckt werden kann. Die Originalrechnung erhalten Sie beim Einlösen des Zertifikats vom Händler.
Das Bezugszertifikat berechtigt zum persönlichen Bezug des ersteigerten Artikels. Bitte warten Sie mindestens einen Tag, bevor Sie Ihr Bezugszertifikat einlösen, damit wir den Verkäufer korrekt und vollständig über Ihre Bezahlung und Ihr Bezugsrecht informieren können.
Nachdem Sie Ihr Bezugszertifikat erhalten haben, können Sie den Verkäufer kontaktieren, um sich nach alternativen Möglichkeiten, wie zum Beispiel Hauslieferung, zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass hier anfallende Zusatzkosten von Ihnen bezahlt werden müssen.
Ja, loggen Sie sich auf der Auktionswebseite ein. Sie können Ihr Bezugszertifikat jederzeit unter „Meine Zuschläge“ erneut ausdrucken.
Das Bezugszertifikat ist nur ein Zahlungsnachweis und kein Gutschein. Das Bezugszertifikat kann innerhalb von 6 Monaten - sofern nichts anderes vermerkt - gegen einen vom Händler ausgestellten Gutschein eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist in der Regel am Gutschein des Händlers vermerkt.
Nein, Sie müssen für jeden Artikel einen eigenen Zahlungsvorgang durchführen, um das entsprechende Zertifikat für den Artikel zu erhalten.
Damit wir Sie benachrichtigen können, wenn Sie zum Abschluss der Auktion den Zuschlag für einen Artikel erhalten. Sie erhalten nach erfolgter Bezahlung ein Zertifikat, welches Sie berechtigt, beim Unternehmen den ersteigerten Artikel abzuholen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.
Klicken Sie im Login-Bereich auf "Passwort vergessen" und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Nach Klick auf den roten Button "Zusenden" wird Ihr Passwort zurückgesetzt und Sie erhalten per E-Mail einen Link, über dem Sie sich ein neues Passwort vergeben können.
Die Adressänderung ist auf der Auktionsseite im eingeloggten Zustand unter "Meine Daten" oder direkt auf www.kleinezeitung.at unter "Account" und dann "Account bearbeiten" möglich.
Bitte loggen Sie sich auf www.kleinezeitung.at ein. Unter "Account" können Sie alle Arten und Formen der Benachrichtigung individuell an- und abwählen.
Erst nach der Anmeldung können Sie Mitbieten oder interessante Artikel auf die Merkliste setzen.
  • Eine Anmeldebestätigung per E-Mail sofern Sie die E-Mail-Adresse korrekt angegeben haben.
  • Eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Sie bei einem Artikel von einem anderen Bieter überboten wurden. So haben Sie die Möglichkeit, rasch mit einem höheren Gebot zu reagieren und bleiben damit aktiv bei der Versteigerung dabei.
  • Täglich aktuelle Nachrichten mit Tipps zur erfolgreichen Ersteigerung Ihres Wunschartikels, Beschreibungen interessanter Artikel und anderen wichtigen Informationen.
  • Spezielle Angebote von Firmen und Geschäften, bei deren Artikeln Sie mitbieten. Hinweis: Sie werden nur kontaktiert, falls Sie das ausdrücklich wünschen.
  • Die Benachrichtigung per E-Mail und/oder Telefonanruf unmittelbar nach Auktionsende, wenn Sie den Zuschlag erhalten.
  • Die Möglichkeit den ersteigerten Artikel gleich online zu bezahlen und damit sofort das Abholzertifikat zu erhalten.
  • Ein persönliches Zertifikat zur Abholung des Artikels, dass bei der schnellen, sicheren und unkomplizierten Abwicklung hilft.
Es kann sein, dass Sie bei der Anmeldung die E-Mail-Adresse nicht korrekt angegeben haben. Sie können Ihre E-Mail-Adresse überprüfen, indem Sie im unter "Meine Übersicht" die Unterkategorie "Meine Daten" wählen und das Feld für die E-Mail-Adresse prüfen. Klicken Sie anschließend auf "Speichern". Damit lösen Sie eine neue Bestätigungs-E-Mail aus, die innerhalb von Sekunden in Ihrer Mailbox eintreffen sollte. Sind Sie Benutzer eines E-Mail-Dienstes wie z.B. GMAIL, GMX oder Yahoo, besteht die Möglichkeit, dass unser Bestätigungs-E-Mail in einem anderen Ordner als im "Posteingang" eintrifft. Beachten Sie daher auch die anderen vorhandenen Ordner.
Sollten Sie weiterhin Probleme mit der Anmeldung haben schicken ein Mail an auktion@kleinezeitung.at
Artikel können wie folgt gesucht werden:
  • Nach Artikelname
  • Nach Stichwortsuche
  • Nach Artikelbeschreibung
  • Nach Artikelnummer in der Auktion
  • Nach Name der Verkaufsfiliale
Artikel die mit "verdeckte Auktion" gekennzeichnet sind, können wie folgt ersteigert werden:
  • Nennen Sie Ihren persönlichen Wunschpreis, zu dem Sie den Artikel ersteigern möchten und klicken Sie auf "Jetzt mitbieten!"
  • Nach der erfolgreichen Bestätigung Ihres Gebotes, bekommen Sie eine E-Mail mit der Information, ob Sie der aktuelle Höchstbieter sind
  • Auf der Artikelseite sehen Sie jederzeit den Verlauf der abgegebenen Gebote, allerdings ohne die Höhe der Gebote - diese sind bei der verdeckten Auktion geheim!
  • Der Zuschlagszeitpunkt ist in der Regel am Mittwoch und beim jeweiligen Artikel angegeben
  • Bis dahin haben Sie noch Zeit, Ihr Gebot beliebig oft anzupassen
Alle Gebote, die Sie abgeben sind Stellvertretergebote. Durch die Abgabe Ihres Höchstgebotes bestimmen Sie, wie viel Sie maximal für einen Artikel, bei dem Sie mitbieten, zu zahlen bereit sind. Unser Bietroboter platziert dann stellvertretend für Sie die Gebote im Wettbewerb mit den anderen Bietern und deren Geboten und versucht so, für Sie immer zum tiefst möglichen Preis den Zuschlag zu erhalten.
Nein, Gebote werden erst ab Auktionsbeginn akzeptiert. Sie können sich aber schon im Vorfeld als Bieter registrieren, damit Sie nichts verpassen. Artikelinformationen können auch schon vor Auktionsbeginn eingeholt werden, entweder beim Anbieter im Verkaufslokal oder online auf der Homepage.
Das Mindestgebot ist ein bei Auktionen häufig eingesetzter Reservepreis. Weil hier nur aktuelle und neuwertige Produkte angeboten werden, muss zuerst dieser Mindestpreis (50% des Ladenpreises) erreicht werden, bevor für das Produkt der Zuschlag gegeben werden kann. Bleibt das Gebot unter diesem Mindestpreis, hat der Artikel weiterhin den Status "Mindestpreis nicht erreicht" und somit würde niemand diesen Artikel ersteigern.
Ja, Sie können bei so vielen Artikeln mitbieten, wie Sie wünschen. Jeder Artikel wird unabhängig von den anderen verkauft. Entsprechend haben Sie die Möglichkeit, für jeden Artikel, auf den Sie bieten, auch den Zuschlag zu erhalten. Sobald Sie sich eingeloggt und Gebote abgegeben haben, finden Sie rechts oben beim Login unter „Meine Gebote“ eine Übersicht Ihrer Gebote zu den jeweiligen Artikeln.
Von einigen Artikeln sind mehrere Stück vorhanden. Wenn Sie zum Beispiel einen Artikel sehen, von dem drei Stück verfügbar sind, so können auch bis zu drei Stück ersteigert werden. Wenn Sie nun mitsteigern, können Sie auf nur einen der angebotenen Stück Gebote abgeben oder auf mehrere – bis zur verfügbaren Anzahl. Wenn Sie bei Auktionsschluss zu den Höchstbietern gehören, wird Ihnen das System so viele Stück zuschreiben, wie Sie gewünscht haben.
Beispiel: Drei Stück eines Artikels sind verfügbar – der Meistbieter will nur ein Stück. Sie sind der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot und haben sich zwei Artikel gewünscht. In diesem Fall erhält der Höchstbieter ein Stück und Sie erhalten die anderen zwei. Sollten Sie aber nur das dritthöchste Gebot abgegeben haben und zwei andere, höhere Bieter haben auch für jeweils ein Stück geboten, dann erhalten Sie den Zuschlag nur auf ein Stück anstelle der gewünschten zwei.
Mit dem System des Stellvertreterbietens müssen Sie, nachdem Sie Ihr Höchstgebot festgelegt haben, nicht mehr selbst das Gebot erhöhen. Unser Bietroboter wird, wenn das aufgrund anderer Gebote nötig wird, die Gebote stellvertretend für Sie abgeben, damit Sie in Führung bleiben, und zwar maximal bis zu dem von Ihnen festgelegten Höchstgebot. Wenn Sie von einem Bieter überboten werden oder Sie Ihr Höchstgebot erhöhen möchten, dann können Sie einfach ein weiteres Mal auf denselben Artikel bieten. Sie können den Verlauf Ihrer Gebote anschauen, indem Sie auf "Bietverlauf für diesen Artikel" klicken, nachdem Sie eingeloggt haben. Übrigens: Ihr Höchstgebot ist geheim und nur für Sie sichtbar.
Nein, wenn ein Gebot abgegeben wurde, kann es weder verändert noch annulliert werden. Wenn Sie hingegen Ihr Höchstgebot erhöhen wollen, dann können Sie einfach mit einem neuen Höchstgebot Ihr ursprüngliches Höchstgebot ersetzen.
Unser Bietroboter akzeptiert Ihr Höchstgebot, welches stets geheim bleibt und nur für Sie sichtbar ist, und operiert dann in Ihrem Interesse als Stellvertreter. Darum gibt unser Bietroboter immer nur ein so hohes Gebot ab, wie nötig ist, um bei einem Artikel für Sie in Führung zu gehen.
Beispiel: Angenommen das aktuelle Höchstgebot beträgt EUR 160,- und Sie haben ein Höchstgebot von EUR 200,- abgegeben, dann wird der Bietroboter stellvertretend für Sie ein Gebot von EUR 170,- abgeben, um in Führung zu gehen (EUR 10,- höher als das letzte Gebot). Deshalb ist in diesem Fall Ihr eingetragenes (und sichtbares) Gebot EUR 170,-, obwohl Sie ein geheimes Höchstgebot von EUR 200,- abgegeben haben.
Auf jeder Artikelseite sehen Sie den Hinweis "Höchstbieter" und einen Benutzernamen (z.B. "Höchstbieter: Mustermann68"). Wenn Sie hier Ihren persönlichen Benutzernamen sehen, wissen Sie, dass Sie mit Ihrem Gebot in Führung liegen. Wenn das nicht der Fall ist und das aktuelle Gebot höher ist als Ihr Höchstgebot, dann können Sie sich überlegen, ob Sie ein höheres Höchstgebot abgeben möchten, um für den Artikel doch noch den Zuschlag zu erhalten.
Den Bietverlauf finden Sie auf jeder Artikelseite rechts neben "Höchstbieter" mit Klick auf "Gebote"
Grundsätzlich erhalten alle Artikel am letzten Tag zwischen 19 und 21 Uhr ihren Zuschlag. Zusätzliche Zuschlagstermine werden in der Regel auf der Auktions-Startseite angekündigt. Der genaue Zuschlagstermin ist bei jedem Artikel angegeben. Die Kleine Zeitung behält sich vor, die Online-Auktion ohne Vorankündigung und im eigenen Ermessen zu verändern, auszubauen oder zu beenden.
Nach Abschluss der Online-Auktion erhalten Sie unmittelbar eine entsprechende Bestätigung per Mail. Unter „Meine Gebote“ können Sie übrigens jederzeit den Status Ihrer Gebote einsehen. Unter dem Punkt "Meine Zuschläge" sehen Sie, für welche Artikel Sie den Zuschlag erhalten haben.
Wenn Sie die ersteigerten Artikel gleich online per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal bezahlen, erhalten Sie das Bezugszertifikat sofort – dieses berechtigt Sie, den Artikel oder die Dienstleistung beim Verkäufer abzuholen bzw. einzulösen.
Sie können mit Mastercard, VISA, Sofortüberweisung oder PayPal bezahlen.
Sie können auch persönlich bezahlen, und zwar in allen Regionalbüros der Kleinen Zeitung. Die Adresse und die Schalteröffnungszeiten finden Sie hier
Der Verkäufer dieses Artikels oder die Kleine Zeitung kann verlangen, dass gewisse Artikel persönlich bezahlt werden. Besonders für Autos werden zusätzliche Informationen benötigt, bei anderen Artikeln wird beim Kauf eine Anmeldung oder Lizenz verlangt.
Innerhalb von 3 Tagen nach Auktionsende. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können schicken ein Mail an auktion@kleinezeitung.at
Ein Kaufrücktritt kann innerhalb von 14 Werktagen ab Kauf/Bezahlung beim Teilnehmer/Händler geltend gemacht werden. Details zum Kaufrücktritt und ein Musterformular finden Sie unter Rücktrittsformular. Die Rücktrittsbelehrung erfolgt im Rahmen der Registrierung und ist auf ihrem Bezugszertifikat angedruckt.
Beide Begriffe meinen das Gleiche. Während die Verbraucherrechte-Richtlinie den international üblichen Begriff "Widerruf" verwendet, spricht das österreichische FAGG vom "Rücktritt".